Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Aufgrund der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke neu bewertet. Die neue Grundsteuer wird mit einem Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde bekannt gegeben. In diesem steht, was für 2025 konkret zu zahlen ist.
Der Versand der Bescheide wird sich allerdings noch etwas verzögern.
Bis zum Erhalt des offiziellen Bescheides sind keine Zahlungen bzw. Vorauszahlungen / regelmäßige Abschläge zu leisten. Der neue Bescheid ist zunächst abzuwarten. Dieser enthält die neuen Steuerwerte und fälligen Beträge.
Bestehende Daueraufträge sind bis zum Erhalt des neuen Bescheides zu löschen. Werden dennoch Zahlungen geleistet, werden diese zurücküberwiesen. Sollte für die Grundsteuer ein wirksames SEPA-Mandat (Lastschrifteinzug) vorliegen, wird der Einzug bis zur Bekanntgabe des neuen Bescheides automatisch ausgesetzt. Für die neue Grundsteuer ist kein neues Mandat einzureichen, das bereits vorliegende Mandat behält weiterhin seine Gültigkeit.